In einem gemeinsam organisierten Seminar informierte die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK), die Solothurner Handelskammer (SOHK) und Switzerland Global Enterprise (S-GE) am 6. März 2018 über die Neuerungen im Datenschutzrecht der Europäischen Union (EU). Die aktuell rege diskutierte EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird nämlich ab dem 25. Mai 2018 anwendbar. Die neue DSGVO kann auch für gewisse Datenverarbeitungen von Schweizer Unternehmen gelten, weshalb sich viele hiesige Unternehmen mit dem Thema beschäftigen.
Über siebzig Teilnehmende aus vorwiegend KMU-Betrieben fanden sich am Dienstagabend, 6. März 2018, in der «Seminarinsel» in Olten ein, um über die demnächst anwendbar werdende DSGVO informiert zu werden. Gleich drei Organisationen luden gemeinsam zu diesem Anlass: Die AIHK, die SOHK und S-GE. Der gemietete Saal war proppenvoll. Eröffnet wurde das Seminar mit einer kurzen Begrüssung und Einleitung durch Nadja Kolb, Consultant bei S-GE.
Juristen erläuterten die DSGVO
Nach der Einleitung durch Frau Kolb kamen die Juristen zum Zuge. David Sassan Müller, Rechtsanwalt bei der AIHK, informierte die Anwesenden im Detail über die ersten vier Artikel der DSGVO. Dabei stellte er den Gegenstand und die Ziele, den sachlichen sowie den räumlichen Anwendungsbereich der Verordnung dar und erläuterte die Legaldefinitionen verschiedener relevanter Begriffe. Im Rahmen seines Referates versuchte Herr Müller auch aufzuzeigen, welche Bedeutung dem Datenschutzrecht aus der Optik von Unternehmen zukommt. Zum Schluss präsentierte er den Anwesenden die seiner Meinung nach zunehmend von grösserer Bedeutung werdenden Grundsätze des Datenschutzrechts und leitete damit über auf das nächste Referat.
Die inhaltlichen Regelungen der DSGVO wurden von Carmen De la Cruz, Rechtsanwältin und Notarin bei de la cruz beranek Rechtsanwälte AG im Einzelnen vorgestellt. De la Cruz erläuterte die in der Verordnung verankerten Rechte der betroffenen Personen und wies auf die Informations- sowie Dokumentationspflichten von Datenverarbeitern hin. Den anwesenden Unternehmensvertreterinnen und -vertretern wurden im Übrigen die technischen und organisatorischen Massnahmen aufgezeigt, welche es im Anwendungsbereich der DSGVO zu implementieren gilt.
Erfahrungsbericht, Diskussionsrunde und Apéro
Ein Unternehmen, welches sich bereits näher mit der Implementierung der DSGVO beschäftigt hat, berichtete sodann über die eigenen Erfahrungen im bisherigen Prozess. Da die vielen Anwesenden aber auch ganz konkrete Fragen aus dem eigenen Unternehmen stellen wollten, stellten sich sämtliche Referierende in der Folge noch einer rund 20-minütigen Diskussionsrunde. Moderierte wurde die Diskussion von Christian Hunziker, dem stellvertretenden Direktor der SOHK.
Bilateral rege weiterdiskutiert wurde – trotz vorgängig offizieller Diskussionsrunde im Plenum – aber auch während des Networking-Apéros, welcher über den Dächern von Olten in der Bar des Hotels Astoria stattfand. Der Apéro bildete den krönenden Abschluss einer interessanten Abendveranstaltung.
David Sassan Müller, Rechtsanwalt
Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK), Aarau