«Neu – ohne Herdenschutz einfach abschiessen!»

    (Bild: zVg) Johannes Jenny, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau

    Sie haben sich in der Vergangenheit mehrfach für die Jagd eingesetzt und sind trotzdem gegen das revidierte Jagdgesetz, dessen Ziel es ist, die Regulierung des Wolfes zu vereinfachen. Was schlagen Sie denn vor, wie wir mit der wachsenden Wolfspopulation umgehen sollen?
    Bisher galt der vernünftige Grundsatz: Prävention vor Eingriff. Das bedeutet, dass Wölfe erst dann reguliert werden dürfen, wenn zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Mit dieser Strategie sind wir gut gefahren, denn trotz steigender Wolfszahlen gehen die Risszahlen an Nutztieren pro Wolf zurück. Herdenschutz hilft also gegen Wolfsrisse. Neu dürfen die Kantone aber Wölfe abschiessen, ohne dass zuvor in den Herdenschutz investiert wurde. Ich bin durchaus für Föderalismus. Doch es macht keinen Sinn, die Regulation eines international geschützten Wildtieres, welches pro Tag mehrere Kantonsgrenzen überschreiten kann, kantonal zu regeln. Sie sind auf grossflächige Schutzmassnahmen angewiesen. Es darf auch nicht vergessen werden, dass in der Schweiz bereits heute mit dem aktuellen Gesetz viele Wölfe legal geschossen wurden. Aber zuerst muss ein Schaden entstehen und es müssen Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sein. Eine moderne Gesetzesrevision würde den Herdenschutz verbessern und nicht die Zuständigkeit für den Wolfsabschuss den unter dem Druck der Lobbyisten stehenden Kantonen überlassen.

    Die Gegner der Jagdgesetzrevision führen an, das neue Gesetz enthalte viele Schein-Verbesserungen für das Tierwohl und den Artenschutz und sei künstlich aufgebläht. Können Sie Beispiele nennen?
    Wäre den Verfassern des Gesetzes Tierschutz wirklich ein Anliegen, würde als erstes die Baujagd verboten. Das Verbot, welches gerade auch viele Jäger fordern, fehlt im neuen Gesetz. Andere Bestimmungen sind bereits im geltenden Recht vorhanden. So ist die Jagd gehalten, möglichst viele angeschossene oder verunfallte Tiere mit ausgebildeten Hunden zu suchen und zu erlösen. Ebenso muss die Jägerschaft regelmässig ihre Treffsicherheit nachweisen. Dann gibt es noch die Änderungen, die für den gesunden Menschenverstand selbstverständlich sein sollten, wie zum Beispiel, dass nur fachkundige Personen Wildtiere erlegen dürfen oder dass Bären und Wölfe nicht mit Futter angelockt werden dürfen. Bedrohte Tierarten wie Birkwild und Waldschnepfe bleiben jagdbar. Dass auch das bereits ausgestorbene Rebhuhn geschützt bleibt und einige jagdlich unbedeutende Entenarten neu geschützt werden, ändert nichts.

    Sie sprechen von einer Abschussliste und haben in Ihrer Kampagne Silhouetten von Biber, Graureiher und Luchs. Diese Tierarten sind aber im Gesetzestext der Jagdgesetzrevision gar nicht als regulierbare Arten aufgeführt.
    Es ist richtig, dass Biber, Graureiher und Luchs noch nicht auf der Liste der regulierbaren Arten sind. Der Biber und der Graureiher waren jedoch bereits im Gesetz enthalten, wurde jedoch aus taktischen Gründen wieder vorläufig ausgeklammert. Mit dem neuen Gesetz kann der Bundesrat aber jederzeit zusätzliche geschützte Wildtiere auf die Liste setzen. Dabei sind sogenannte Konfliktarten wie die drei oben genannten besonders gefährdet, weil es grosse Interessengruppen gibt, die diese Tiere lieber dezimiert oder sogar eliminiert sähen. Sie werden noch immer oft als Schädlinge betrachtet, weil der Mensch glaubt, sie würden ihm etwas wegnehmen: der Luchs die Rehe, der Graureiher die Fische und der Biber die Ackerflächen. Kommt das neue Gesetz, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Druck gross genug ist, dass diese und weitere Tierarten auf der Abschussliste landen. Das Volk kann dabei dann nicht mehr mitreden.

    jagdgesetz-nein.ch

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